Energie & Modernisierung
Von Florian Becker

# CO2-Kosten aufteilen: Was gilt für vermietende Eigentümer
Seit einigen Jahren fällt beim Heizen mit fossilen Brennstoffen ein CO2-Preis an. Lange trugen Mieter diese Kosten allein. Das hat sich geändert: Ein gesetzliches Stufenmodell verteilt die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Für vermietende Eigentümer in einer WEG ist das praxisrelevant. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen sachlich — Stand: Frühjahr 2026.
## Hintergrund: der CO2-Preis beim Heizen
Auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl wird ein CO2-Preis erhoben, der schrittweise steigt. Er verteuert das Heizen und schlägt sich in den Heizkosten nieder. Bis Ende 2022 trugen Mieter diese Mehrkosten in der Regel vollständig — obwohl der energetische Zustand des Gebäudes maßgeblich vom Eigentümer beeinflusst wird.
## Das Stufenmodell seit 2023
Seit Anfang 2023 gilt für Wohngebäude ein **Stufenmodell** (geregelt im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, CO2KostAufG). Die Grundidee: Je **schlechter** der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto **höher** ist der Anteil, den der vermietende Eigentümer an den CO2-Kosten trägt — und desto geringer der Mieteranteil.
### Die Logik dahinter
- **Energetisch schlechtes Gebäude:** hoher CO2-Ausstoß pro Quadratmeter, hoher Vermieteranteil. Der Anreiz: Der Eigentümer soll zum Sanieren motiviert werden.
- **Energetisch gutes Gebäude:** geringer CO2-Ausstoß pro Quadratmeter, geringer oder kein Vermieteranteil. Der Mieter trägt den Großteil, weil er den Verbrauch beeinflusst.
Maßgeblich ist der spezifische CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr; danach richtet sich die Stufe und damit der prozentuale Anteil.
## Was das für vermietende Eigentümer in der WEG bedeutet
Hier liegt eine Besonderheit: Der vermietende Eigentümer rechnet gegenüber seinem Mieter ab — die dafür nötigen Daten stammen aber überwiegend aus der **gemeinschaftlichen Heizkostenabrechnung** der WEG. Konkret heißt das:
- Die **Heizkostenabrechnung der WEG** muss die nötigen Angaben enthalten, damit der einzelne Eigentümer die CO2-Kosten korrekt aufteilen kann — etwa die CO2-Emissionen und den darauf entfallenden Kostenanteil.
- Der vermietende Eigentümer ist gegenüber seinem Mieter verantwortlich, die Aufteilung in der Betriebskostenabrechnung korrekt vorzunehmen.
- Fehlen die Angaben in der WEG-Abrechnung, wird die Aufteilung für den Vermieter schwierig.
Eine Verwaltung, die die erforderlichen CO2-Angaben sauber in der Heizkostenabrechnung ausweist, erspart vermietenden Eigentümern erheblichen Aufwand und Fehlerrisiko.
## Sonderfall Selbstversorgung mit Brennstoff
Beschafft der Mieter den Brennstoff selbst (etwa bei einzelnen Etagenheizungen), gelten abweichende Regeln zur Erstattung des Vermieteranteils. Auch hier kommt es auf die konkrete Konstellation an.
## Worauf vermietende Eigentümer achten sollten
- **Datengrundlage:** Weist die WEG-Heizkostenabrechnung die CO2-Emissionen und -Kosten aus?
- **Stufeneinordnung:** Ist die richtige Stufe anhand des Gebäudewerts ermittelt?
- **Korrekte Weitergabe:** Wird der Mieteranteil in der Betriebskostenabrechnung richtig angesetzt?
- **Fristen:** Werden die Abrechnungsfristen gegenüber dem Mieter eingehalten?
## Wie eine digitale Verwaltung unterstützt
Die CO2-Kostenaufteilung steht und fällt mit den Daten aus der gemeinschaftlichen Heizkostenabrechnung. Bei Heimdal Hausverwaltung sorgen wir dafür, dass die nötigen CO2-Angaben sauber ausgewiesen werden, und stellen sie vermietenden Eigentümern über das digitale Portal nachvollziehbar bereit. So lässt sich der Mieteranteil zuverlässig und fristgerecht weitergeben.
## Fazit
Das Stufenmodell verlagert einen Teil der CO2-Kosten auf vermietende Eigentümer — umso mehr, je schlechter das Gebäude energetisch dasteht. Für Eigentümer in der WEG ist entscheidend, dass die gemeinschaftliche Heizkostenabrechnung die nötigen CO2-Daten liefert. Das ist die Voraussetzung für eine korrekte Aufteilung gegenüber dem Mieter.
*Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Aufteilung der CO2-Kosten richtet sich nach dem CO2KostAufG und dem Einzelfall; ziehen Sie im Zweifel fachkundigen Rat hinzu. Stand: Frühjahr 2026.*
**Vermieten Sie eine Wohnung in Ihrer Gemeinschaft?** In einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch zeigen wir, wie eine Heizkostenabrechnung aussieht, mit der Sie die CO2-Kosten korrekt aufteilen können. [Erstgespräch anfragen]
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