Energie & Modernisierung
Von Florian Becker

# GEG 2024/2026: Was WEGs jetzt wissen müssen
Kaum ein Thema hat Eigentümer in den letzten Jahren so verunsichert wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft verkürzt „Heizungsgesetz" genannt. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Lage besonders, weil Entscheidungen über die Heizung gemeinschaftlich getroffen werden. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte für WEGs sachlich ein — Stand: Frühjahr 2026.
## Worum es beim GEG geht
Das GEG bündelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und Heizungen. Im Kern steht die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien beim Heizen. Die seit 2024 geltende Fassung schreibt vor, dass **neu eingebaute Heizungen langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien** betrieben werden müssen. Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden — es gibt **keinen pauschalen Austauschzwang**.
## Die wichtigsten Fristen im Überblick
Der Gesetzgeber hat die Pflichten zeitlich gestaffelt und an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt:
### Neubau
In Neubaugebieten gilt die 65-Prozent-Regel bereits seit Januar 2024.
### Bestandsgebäude
Für bestehende Gebäude greift die Pflicht erst, wenn die **kommunale Wärmeplanung** vorliegt. Größere Städte mussten diese bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben länger Zeit. Erst danach gelten beim Heizungstausch die neuen Anforderungen. Bis dahin gibt es Übergangsregelungen.
### Reparatur und Havarie
Geht eine Heizung kaputt, darf sie repariert werden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich (Havarie), greifen Übergangsfristen, innerhalb derer eine konforme Lösung gefunden werden muss.
## Was das konkret für WEGs bedeutet
In der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die zentrale Heizungsanlage in der Regel **Gemeinschaftseigentum**. Das hat Folgen:
- Über einen Austausch oder eine Umstellung entscheidet die **Eigentümerversammlung per Beschluss**.
- Die Kosten trägt die Gemeinschaft nach dem geltenden Verteilungsschlüssel.
- Für die Finanzierung ist die **Erhaltungsrücklage** und gegebenenfalls eine Sonderumlage relevant.
Wichtig ist die vorausschauende Planung: WEGs sollten nicht erst handeln, wenn die Anlage ausfällt, sondern den Zustand und das Alter der Heizung im Blick behalten und frühzeitig Optionen prüfen.
## Sonderfall: Etagenheizungen
Besteht ein Gebäude aus einzelnen Gas-Etagenheizungen, gelten gestufte Informations- und Entscheidungsfristen. Beim Austausch der ersten Etagenheizung beginnt eine Frist, innerhalb derer die Gemeinschaft entscheiden muss, ob künftig auf eine Zentralheizung umgestellt wird. Hier ist eine koordinierte Abstimmung in der WEG besonders wichtig.
## Förderung nicht vergessen
Der Umstieg auf erneuerbares Heizen wird gefördert. Für WEGs gibt es eigene Antragswege, etwa über die zuständige Förderbank des Bundes. Eine Grundförderung und mögliche Zuschläge können einen erheblichen Teil der Investition abdecken. Die Förderbedingungen ändern sich allerdings regelmäßig — der aktuelle Stand sollte vor jeder Entscheidung geprüft werden.
## Worauf Eigentümer und Beiräte jetzt achten sollten
- **Bestandsaufnahme:** Wie alt ist die Heizung, wie ist ihr Zustand?
- **Wärmeplanung:** Liegt für Ihre Kommune im Rems-Murr-Kreis bereits eine kommunale Wärmeplanung vor? Daraus ergibt sich, ob etwa ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz absehbar ist.
- **Rücklage:** Reicht die Erhaltungsrücklage für eine spätere Umstellung, oder ist eine schrittweise Erhöhung sinnvoll?
- **Beschlussvorbereitung:** Liegen belastbare Angebote und Förderinformationen vor der Versammlung vor?
## Wie eine digitale Verwaltung unterstützt
Energetische Entscheidungen brauchen eine solide Datengrundlage: Anlagendaten, Verbräuche, Rücklagenstand, Angebote und Förderunterlagen. Bei Heimdal Hausverwaltung führen wir diese Informationen strukturiert im digitalen Portal zusammen und bereiten Beschlussvorlagen so auf, dass die Versammlung sachlich und nachvollziehbar entscheiden kann — inklusive Fristenüberwachung, damit keine gesetzliche Frist übersehen wird.
## Fazit
Das GEG verlangt von WEGs keinen Aktionismus, aber Weitsicht. Es gibt keinen pauschalen Austauschzwang, doch die Anforderungen an neue Heizungen steigen und sind an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Wer den Anlagenzustand, die Rücklage und die Förderlage frühzeitig im Blick hat, entscheidet in Ruhe statt unter Druck.
*Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regelungen des GEG sowie Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand. Stand: Frühjahr 2026.*
**Steht in Ihrer Gemeinschaft eine Heizungsentscheidung an?** In einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation ein und zeigen, wie eine saubere Beschlussvorbereitung aussieht. [Erstgespräch anfragen]
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