Jahresabrechnung & Finanzen

Steuern und WEG: Was Eigentümer absetzen können

Steuern und WEG: Was Eigentümer absetzen können

Steuern und WEG: Was Eigentümer absetzen können

Von Florian Becker

# Steuern und WEG: Was Eigentümer absetzen können (Überblick)

Aus dem Hausgeld lässt sich unter Umständen ein Teil steuerlich zurückholen — viele Eigentümer wissen das nicht oder schöpfen es nicht aus. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, welche Posten grundsätzlich infrage kommen. Wichtig vorab: Es handelt sich um allgemeine Information, keine Steuerberatung.

## Der entscheidende Unterschied: nutzen Sie selbst oder vermieten Sie?

Die steuerliche Behandlung hängt maßgeblich davon ab, wie Sie die Wohnung nutzen:

- **Selbstnutzer** können bestimmte haushaltsnahe Leistungen und Handwerkerkosten geltend machen.
- **Vermieter** können einen weit größeren Teil der Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen.

Diese Unterscheidung zieht sich durch alle weiteren Punkte.

## Für Selbstnutzer: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Auch wer selbst in der Wohnung lebt, kann häufig profitieren. Aus dem Hausgeld kommen dafür typischerweise infrage:

- **Haushaltsnahe Dienstleistungen** wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterservice.
- **Handwerkerleistungen** für Erhaltung und Reparatur am Gemeinschaftseigentum — und zwar der **Arbeitslohn**, nicht das Material.

Begünstigt ist jeweils der Lohnanteil. Hierfür gelten gesetzliche Höchstbeträge. Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Beträge unbar gezahlt und nachgewiesen werden.

## Für Vermieter: Werbungskosten

Wer vermietet, kann deutlich mehr ansetzen. Als Werbungskosten kommen unter anderem in Betracht:

- laufende Betriebskosten,
- Verwaltungskosten,
- Erhaltungsaufwand,
- Zinsen für die Finanzierung,
- die Abschreibung des Gebäudeanteils.

Eine Besonderheit betrifft die **Erhaltungsrücklage**: Die bloße Einzahlung in die Rücklage ist regelmäßig noch nicht abziehbar. Steuerlich relevant wird es typischerweise erst, wenn die Mittel tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden. Die genaue Behandlung hängt vom Einzelfall ab.

## Warum die Bescheinigung der Verwaltung so wichtig ist

Damit Sie überhaupt etwas geltend machen können, brauchen Sie eine Aufstellung, die die begünstigten Anteile ausweist — insbesondere die Lohnanteile haushaltsnaher und handwerklicher Leistungen. Eine gut aufbereitete Bescheinigung der Verwaltung ist deshalb bares Geld wert: Fehlt sie oder ist sie unvollständig, geht der Steuervorteil verloren.

## So holen Sie das Maximum heraus

- **Bescheinigung anfordern:** Bitten Sie die Verwaltung um eine Aufstellung der steuerlich relevanten Kostenanteile.
- **Belege aufbewahren:** Heben Sie Jahresabrechnung und Bescheinigung auf.
- **Unbar zahlen:** Achten Sie darauf, dass begünstigte Leistungen überwiesen und nicht bar beglichen wurden — das ist regelmäßig Voraussetzung.
- **Fachkundig prüfen lassen:** Ein Steuerberater holt das Optimum heraus und kennt die aktuellen Höchstbeträge und Voraussetzungen.

## Ein Wort zur Vorsicht

So verlockend die Steuervorteile sind — die Regeln sind im Detail komplex und ändern sich. Höchstbeträge, die Abgrenzung zwischen Erhaltung und Modernisierung oder die Behandlung der Rücklage sind typische Stolperfallen. Was für den Nachbarn galt, muss für Ihre Situation nicht zutreffen, etwa weil sich Nutzung oder Rechtslage unterscheiden. Verlassen Sie sich daher nicht auf pauschale Tipps, sondern auf eine individuelle Prüfung. Die hier genannten Punkte sind ausdrücklich nur ein erster Überblick.

## Transparenz erleichtert die Steuererklärung

Eine Verwaltung, die ihre Zahlen sauber aufbereitet, macht Ihnen die Steuererklärung leicht. Bei Heimdal Hausverwaltung weisen wir die steuerlich relevanten Anteile klar aus und stellen die nötigen Aufstellungen im digitalen Portal bereit. So haben Sie die Unterlagen für Ihre Steuererklärung oder Ihren Steuerberater jederzeit griffbereit — ohne Nachfragen und Wartezeit.

## Fazit

Ob Selbstnutzer oder Vermieter — aus dem Hausgeld lässt sich oft ein steuerlicher Vorteil ziehen. Selbstnutzer profitieren von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerlöhnen, Vermieter vom breiten Spektrum der Werbungskosten. Entscheidend sind eine gute Bescheinigung der Verwaltung und fachkundige Prüfung im Einzelfall.

*Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von Ihrem Einzelfall und der jeweils geltenden Rechtslage ab — lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.*

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