Verwalterwechsel

Bestellung der Hausverwaltung: Wie formuliere ich den Beschluss?

Bestellung der Hausverwaltung: Wie formuliere ich den Beschluss?

Bestellung der Hausverwaltung: Wie formuliere ich den Beschluss?

Von Florian Becker

Verwalterbestellung: Beschluss richtig formulieren

Der Beschluss zur Bestellung des Verwalters ist das Fundament des gesamten Wechsels. Auf ihn berufen sich später die neue Verwaltung, Banken und Versorger. Ist er unklar formuliert, entstehen Auslegungsfragen — im schlimmsten Fall ist er angreifbar. Dieser Beitrag zeigt, worauf es bei der Formulierung ankommt.

Bestellung und Vertrag: was der Beschluss leisten muss

Bei der WEG-Verwaltung sind zwei Dinge zu beschließen: die Bestellung des Verwalters (das Amt) und die Genehmigung des Verwaltervertrags (Vergütung und Pflichten). Beides gehört sauber getrennt, idealerweise als eigene Beschlusspunkte. So bleibt jederzeit klar, was Amt und was Vertrag betrifft.

Diese Angaben gehören in den Beschluss

Ein vollständiger Bestellbeschluss enthält:

  • Wer wird bestellt: die genaue Bezeichnung der Verwaltung (Firmenname, Rechtsform).

  • Ab wann gilt die Bestellung: ein konkretes Beginndatum.

  • Wie lange gilt sie: der Bestellzeitraum mit Enddatum.

  • Auf welcher Grundlage: Bezug auf den vorliegenden Vertragsentwurf, der genehmigt wird.

Je präziser diese Punkte sind, desto weniger Spielraum für Streit bleibt.

Beginn- und Enddatum nicht vergessen

Der häufigste Fehler ist ein fehlendes oder unklares Datum. Ohne klaren Beginn ist unklar, ab wann die neue Verwaltung handeln darf — gerade gegenüber Banken ein Problem. Formulieren Sie deshalb immer mit konkretem Datum, nicht mit „ab sofort" oder „nach der Versammlung".

Musterformulierung (zur Orientierung)

„Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestellt die [vollständiger Name der Verwaltung] mit Wirkung zum [Datum] für die Dauer von [z. B. drei Jahren], also bis zum [Datum], zur Verwalterin der Gemeinschaft.

Die Gemeinschaft genehmigt den als Anlage beigefügten Verwaltervertrag und ermächtigt den Verwaltungsbeirat / die Vorsitzende, diesen für die Gemeinschaft zu unterzeichnen."

Diese Formulierung ist ein Orientierungsbeispiel und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Bestelldauer: angemessen wählen

Für die erstmalige Bestellung ist üblicherweise ein kürzerer Zeitraum sinnvoll, danach kann verlängert werden. Eine moderate Dauer gibt der Gemeinschaft die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu beurteilen, bevor sie sich langfristig bindet.

Vertragsgenehmigung sauber verknüpfen

Der Vertragsentwurf sollte den Eigentümern vor der Versammlung vorliegen. Im Beschluss wird er als Anlage in Bezug genommen und genehmigt. So ist dokumentiert, welche Konditionen die Gemeinschaft akzeptiert hat — das schützt vor späteren Diskussionen über den Leistungsumfang.

Häufige Stolperfallen

  • Fehlendes Datum: Ohne Beginn- und Enddatum ist der Beschluss auslegungsbedürftig.

  • Vertrag nicht genehmigt: Die reine Bestellung regelt das Amt, nicht die Konditionen.

  • Ungenaue Bezeichnung: Die Verwaltung muss eindeutig identifizierbar sein.

  • Lückenhafte Protokollierung: Der Beschlusstext muss exakt im Protokoll und in der Beschlusssammlung erscheinen.

Protokoll und Beschlusssammlung

Der gefasste Beschluss wird wortgleich ins Versammlungsprotokoll und in die Beschlusssammlung der Gemeinschaft übernommen. Diese Dokumentation ist die Grundlage, auf die sich Dritte verlassen. Eine sorgfältige Verwaltung achtet von Anfang an auf saubere Beschlussführung.

So unterstützen wir die Vorbereitung

Heimdal Hausverwaltung stellt Beiräten auf Wunsch geprüfte Textbausteine für die Bestellung und einen klaren Vertragsentwurf zur Verfügung, sodass die Versammlung vorbereitet und souverän ablaufen kann. Wir steuern anschließend die operative Umsetzung des Wechsels und führen die Beschlusssammlung von Beginn an digital und transparent.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Formulierung von Beschlüssen ziehen Sie im Zweifel fachkundigen Rat hinzu.

Sie bereiten eine Versammlung zur Verwalterbestellung vor? In einem kostenlosen Erstgespräch (Wechsel-Check) gehen wir Ihre Tagesordnung durch und unterstützen bei den Beschlussformulierungen — unverbindlich. [Erstgespräch anfragen]

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